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AGB

Bestellen & Zahlen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma YIBO Kinderinstrumente und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Unsere Produktangebote im Online-Shop sowie sonstige Angebote, die telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma YIBO Kinderinstrumente erst dann verbindlich, wenn sie seitens der Firma schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung Abschicken" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung. Diese Eingangs-Bestätigungsmail begründet noch keinen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung der Waren zustande. 3. Die Firma YIBO Kinderinstrumente behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.

§2 Lieferung
1. Sobald die Lieferung oder eine Teillieferung von der Firma YIBO Kinderinstrumente der Post übergeben worden ist, geht das Transportrisiko auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. 2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten (Versandkosten). 3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden oder Verpackungsschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Solche muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von der Post schriftlich bestätigen lassen. 4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. 5. Schadensersatzansprüche gegen die Firma YIBO Kinderinstrumente wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder es um die Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die Firma YIBO Kinderinstrumente geht.

§3 Umtausch- und Rückgaberecht
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine von der Firma YIBO Kinderinstrumente bestelle Ware nur dann umgetauscht oder zurückgenommen wird, wenn die Widerrufserklärung innerhalb von sieben Tagen ab telefonischer oder geschriebener Bestellung (elektronisch oder in Papierform) schriftlich abgegeben wurde (OR Artikel 40d). Eine allfällige Rückerstattung seitens der Firma YIBO Kinderinstrumente erfolgt dann, wenn die Widerrufung fristgerecht und schriftlich (elektronisch oder in Papierform) gemacht wurde. Hat der Kunde die erhaltene Ware bereits gebraucht, so schuldet er der Firma YIBO Kinderinstrumente einen angemessenen Mietzins. Zudem schuldet der Kunde der Firma YIBO Kinderinstrumente Auslagen und Verwendungen nach Bestimmungen über den Aufrag gemäss OR Artikel 402 (OR Artikel 40f).

§4 Mängelbeseitigung

1. Liegt ein von der Firma YIBO Kinderinstrumente zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma nach Wahl des Kunden zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. 2. Die Firma YIBO Kinderinstrumente ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 3. Die Firma YIBO Kinderinstrumente behebt den Mangel auf ihre Kosten. 4. Allfällige Rücksendekosten werden nur im Fall einer von der Firma YIBO Kinderinstrumente anerkannten Mängebeseitigung übernommen. 5. Ist die Firma YIBO Kinderinstrumente zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) bzw. die sonstigen genannten Rechtsfolgen zu verlangen. 6. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 7. Soweit sich aus § 4, Absatz 1-6, nicht etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma YIBO Kinderinstrumente oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. 8. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder es um die Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die Firma YIBO Kinderinstrumente geht. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma YIBO Kinderinstrumente oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma YIBO Kinderinstrumente beruhen.

§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Firma YIBO Kinderinstrumente sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. 2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozent (5%) zu verzinsen. 3. Falls der Firma YIBO Kinderinstrumente ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma YIBO Kinderinstrumente berechtigt, diesen geltend zu machen.

§6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma YIBO Kinderinstrumente. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Firma YIBO Kinderinstrumente das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma YIBO Kinderinstrumente gefährdende Maßnahmen, zu ergreifen.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. 2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma YIBO Kinderinstrumente bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Kilchberg / ZH.

§8 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

YIBO Kinderinstrumente, Böndlerstr. 39. 8802 Kilchberg ZH, Schweiz